Hauptuntersuchung Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, umgangssprachlich auch "TüV" genannt, bildet das Rückgrat der deutschen Fahrzeugüberwachung. Dabei werden die Fahrzeuge auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel überprüft. Verschleiß und Beschädigungen werden untersucht und beurteilt. Die Abgasuntersuchung ist dabei Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die bestandene Prüfung endet mit der Erteilung der amtlichen Prüfplakette. Um diese für Sie durchführen zu können, benötigen wir: • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1. • das Fahrzeug mit Schlüssel Sind Umbauten am Fahrzeug vorgenommen worden, müssen diese auch im Rahmen der Hauptuntersuchung untersucht werden. Ist keine Eintragung des Zubehörs oder Umbaus im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen, oder es wurde keine Änderungsabnahme durchgeführt, benötigen wir die entsprechende "Allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) oder das Teilegutachten. Bei Wohnmobilen benötigen wir zusätzlich das gelbe Prüfbuch für die Gasanlage. Es ist vorgeschrieben, die Gasanlagenprüfung G607 bei jeder Hauptuntersuchung durchzuführen. Bei gasbetriebenen Fahrzeugen (Erdgas oder Autogas) muss eine GWP durchgeführt werden.

Alfred Sternberg GmbH

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